Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STUDIO SOIUS

Grabenstrasse 9

6300 Zug

Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen STUDIO SOIUS (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Auftraggebern geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss
  1. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, basierend auf einem Angebot oder einer Offerte.
  2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Projektbeschreibung (z. B. Architektur-, Innenarchitektur-, Planungsleistungen).
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik sowie den einschlägigen schweizerischen Vorschriften und Normen (z. B. SIA-Normen).
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Honorar oder den jeweils gültigen SIA-Grundsätzen, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen zur Verfügung.
  2. Verzögerungen, die auf mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung von Terminen und/oder Kosten führen.
6. Termine und Fristen
  1. Vereinbarte Termine und Fristen gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Ausführung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
7. Gewährleistung und Haftung
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung seiner Leistungen.
  2. Für Mängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder auf Einwirkungen Dritter zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
  3. Eine weitergehende Haftung als nach schweizerischem Recht vorgesehen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  1. Alle Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
  2. Die Nutzungsrechte können vertraglich geregelt und auf den Auftraggeber übertragen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.
  2. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit allen erhobenen Daten.
10. Kündigung
  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  2. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Zug (Schweiz).
12. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Zug, April 2025